Beförderungsbedingungen Stand 8.10.2019 (S.55.1)    Teilen sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf,Lunge, Gelenke,Operation oder ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Der Ballonfahrschein ist unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen. Dieser ist nur mit Zustimmung des Piloten übertragbar. Er ist spät.18 Monate n. Ausstellung beimUnternehmer zur Fahrtdurchführung einzulösen. Stornierungen sind innerhalbvon 4 Wochen unter Abzug von 8% pauschaler Kosten vom Fahrtpreis möglich.  Wetterbedingt kann es leider zu Wartezeiten kommen. Die Mindestfahrtdauer beträgt 50 Minuten oder eine Distanz von 20 Km. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.  Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten.Desgleichen trifft er Entscheidung über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrdauer und Landeort.  Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheins entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma Gundis-Ballonfahrten Jürgen Wabersich, Haselbacher Weg 27 73527 Großdeinbach. Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach §44 ff des Luftverkehrsgesetz tritt nicht ein, wenn er beweist, daß er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder daß sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.Die Deckungssumme entspricht  in der Halter- und Passagierhaftpflicht den gesetzlichen Bestimmungen und ist in der Regel beschränkt. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt §254 des BGB. Bitte beachten Sie die Sicherheitsanweisung für Passagiere. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmen entscheidend.
Beförderungsbedingungen Stand 8.10.2019 (S.55.1)    Teilen sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf,Lunge, Gelenke,Operation oder ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Der Ballonfahrschein ist unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen. Dieser ist nur mit Zustimmung des Piloten übertragbar. Er ist spät.18 Monate n. Ausstellung beimUnternehmer zur Fahrtdurchführung einzulösen. Stornierungen sind innerhalbvon 4 Wochen unter Abzug von 8% pauschaler Kosten vom Fahrtpreis möglich.  Wetterbedingt kann es leider zu Wartezeiten kommen. Die Mindestfahrtdauer beträgt 50 Minuten oder eine Distanz von 20 Km. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.  Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten.Desgleichen trifft er Entscheidung über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrdauer und Landeort.  Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheins entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma Gundis-Ballonfahrten Jürgen Wabersich, Haselbacher Weg 27 73527 Großdeinbach. Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach §44 ff des Luftverkehrsgesetz tritt nicht ein, wenn er beweist, daß er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder daß sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.Die Deckungssumme entspricht  in der Halter- und Passagierhaftpflicht den gesetzlichen Bestimmungen und ist in der Regel beschränkt. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt §254 des BGB. Bitte beachten Sie die Sicherheitsanweisung für Passagiere. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmen entscheidend.